Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Biblische Figuren gestalten und mit ihnen erzählen - Werkkurs

08.11.2024 - 09.11.2024 · Beginn 16:00 Uhr, Ende 18:00 Uhr

RPI Ulm (Ensingerstraße 21, 89073 Ulm)

Im Kurs kann 1 Figur hergestellt werden. Das Grundmaterial dafür bringt die Kursleiterin mit.
Jede Figur wird ein Unikat! Wir werden den Kopf schleifen und modellieren, die Hände mit den Daumen formen und den Körper wickeln und stopfen. Die Figur wird komplett mit dem Körperstoff überzogen und bekommt eine Echtfellperücke. Danach werden Kleidung, Unterwäsche und Schuhe hergestellt, die auch gewechselt werden können, wenn z.B. eine andere Person dargestellt werden soll.
Wir werden die fertigen Figuren „in Szene stellen“ und den Umgang mit ihnen üben.
Der Einsatz der Figuren eröffnet anschauliche Zugänge zu Bibelgeschichten. Gestellte Szenen bringen Kindern wie Erwachsenen die Botschaft Gottes näher, machen sie be-greifbar. Durch das Bewegen der Figuren kommt im Betrachter selbst etwas in Bewegung. Sie erleichtern die Identifikation mit den Gestalten aus der Bibel, deren Aussagen, und dem Bezug zum eigenen Leben und Glauben.

Leitung:     Tanja Strobel, Schuldekanin
Referentin: Jutta Keim, Kursleiterin der Arbeitsgemeinschaft Biblische Figuren e. V.  (ABF) (www.abf-ev.de)
Termin:       Freitag, 08.11.2024, 16:00 – 18:00 Uhr und
                     Samstag, 09.11.2024, 9:00 – 17:00 Uhr
Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten, Interessierte Personen
Anmeldung bis 25.10.2024
ZSL-Nr.: MJN76

Maximale Teilnehmerzahl: 10 Personen


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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