Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Anmeldung 

"coffee, tea and walk" - ICH BIN DANN MAL WEG - Schnupperpilgern

27.05.2025 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 18:00 Uhr

St. Martinus (Schlossberg 4, 89155 Erbach)

Bei spirituellen Impulsen und guten Gesprächen gehen wir gemeinsam ein Stück des Jakobusweges von Erbach nach Oberdischingen zum Cursillo-Haus St. Jakobus. (ca. 6 km)

Am Ziel stärken wir uns und schließen den Nachmittag gemütlich ab.

Beginn ist um 14:30 Uhr, voraussichtliches Ende wird um 18 Uhr sein.

Anmeldeschluss ist der 16. Mai 2025

Flyer


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

Hinweis zum Datenschutz
Die von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

 

 


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Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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