Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

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Online-Angebot: Meditationen in der Fastenzeit

11.03.2025 - 08.04.2025 · Beginn 18:00 Uhr, Ende 19:00 Uhr

ONLINE-Veranstaltung

Termine sind Dienstag 11. März, 25. März und 08. April 2025

Weite spüren – Atem holen

Zwei Bilder, die uns direkt körperlich erfassen. Und zwei Bilder, die vielen Menschen in den Sinn kommen wenn es darum geht, lebendig und kraftvoll den Alltag meistern zu können.

In unseren Alltagsabläufen bedarf es oftmals einer bewussten Entscheidung die Achtsamkeit für uns selbst zu pflegen. Wir sehnen uns nach einem Raum, in dem wir zur Ruhe kommen und durchatmen und uns neu stärken lassen können.

Die körperorientierte Meditation will mit einfachen Übungen dazu beitragen, einen solchen Raum zu schaffen.

Diese Übungen bringen uns mit der Kraft der Stille in Berührung. Sie führen uns in die Ruhe des Herzens und in unsere Wesensmitte – dorthin, wo wir die Ermutigung Gottes für unser Leben erspüren können.

Sie benötigen für diese Stunden einen Platz, an dem Sie ungestört sein können. Bequeme Kleidung, ein Stuhl auf dem Sie gut sitzen können, etwas Bewegungsfreiheit im Raum und zwei Decken sind hilfreich.

Referentin: Katharina Leis, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin, Chemnitz

Leitung:     Martin Kratschmayer, RPI Stuttgart

Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen (ehren- und hauptamtlich), Erzieher:innen

Bitte melden Sie sich bis 26. Februar 2025 an.

Anmeldung über die Homepage des RPI Stuttgart unter https://www.rpi-stuttgart.de/angebote.html

Sie bekommen nach Ihrer Anmeldung zeitnah den Link zugeschickt.

 


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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